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Einordnung des Doppelhaushalt 2027/2028 im Bereich Feuerwehr: Mittel sind eingeplant – offene Fragen bleiben

Der neue sächsische Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 liegt vor. Wir haben uns den Entwurf angeschaut und ordnen ein, was die vorgesehenen Mittel für Feuerwehr, Nachwuchsarbeit, Ausbildung und kommunalen Brandschutz für unseren Landkreis Mittelsachsen bedeuten können.

Der vollständige Regierungsentwurf zum Einzelplan 03 – Staatsministerium des Innern ist hier abrufbar:
https://www.finanzen.sachsen.de/download/DHH_2027_2028_EP_03_RegE.pdf

Nach dem letzten Entwurf: zentrale Mittel sind wieder sichtbar

Nachdem der letzte Doppelhaushaltsentwurf 2025/2026 im Bereich Feuerwehr für deutliche Verunsicherung gesorgt hatte, sind diesmal zentrale Mittel für den Brandschutz direkt im Entwurf enthalten. Das ist zunächst wichtig und richtig.

Eine vollständige Entwarnung ist damit aus unserer Sicht aber noch nicht verbunden. Denn entscheidend ist nicht allein, welche Summen im Haushaltsplan stehen, sondern wie weit diese Mittel tatsächlich reichen und welche Wirkung sie am Ende vor Ort entfalten.

Brandschutz im Einzelplan 03

Im Kapitel 03 19 „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Brandschutz“ sind für 2027 Gesamtausgaben von rund 48,62 Mio. Euro und für 2028 rund 50,42 Mio. Euro vorgesehen. Damit wird der Bereich Brandschutz im Entwurf wieder deutlich sichtbar abgebildet.

Ein wesentlicher Bestandteil sind dabei die Mittel zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Aufgaben im Brandschutz. Gerade für Städte und Gemeinden ist das entscheidend. Der Brandschutz ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Technik, persönliche Schutzausrüstung und Ausbildung müssen langfristig geplant, finanziert und umgesetzt werden.

Fördermittel des Freistaates sind dabei ein wichtiger Baustein. Sie ersetzen aber nicht die kommunalen Eigenanteile.

Feuerwehr-Investitionen: viel Geld, aber offene Wirkung

Für Feuerwehr-Investitionen vor Ort – also für Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser und Technik – sind im Jahr 2027 insgesamt 30,81 Mio. Euro und im Jahr 2028 insgesamt 32,80 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel orientieren sich am Aufkommen der Feuerschutzsteuer und sollen die Kommunen bei ihren Aufgaben im Brandschutz unterstützen.

Das ist grundsätzlich der richtige Weg. Gleichzeitig wird sich erst in der Praxis zeigen, wie weit diese Mittel tatsächlich reichen. Denn für Beschaffungen und Baumaßnahmen braucht es nicht nur Fördermittel des Freistaates, sondern auch handlungsfähige Kommunen, notwendige Eigenanteile, belastbare Brandschutzbedarfsplanungen und verlässliche Planungssicherheit.

Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen bleibt das eine zentrale offene Frage. Hier spielen weitere Faktoren, wie das kommunale Entlastungspaket, eine erhebliche Rolle. Erst im Zusammenspiel wird sich zeigen, ob die Gesamtwirkung wirklich bei den Feuerwehren vor Ort ankommt.

Nachwuchs, Ehrenamt und Führerscheine

Auch bei der Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehren, der aktiven Freiwilligen Feuerwehr sowie bei den Feuerwehrführerscheinen sind Anpassungen erkennbar.

Die Zuwendungen an Gemeinden zur Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehren steigen von 325.000 Euro im Jahr 2026 auf 390.000 Euro im Jahr 2027 und 400.000 Euro im Jahr 2028.

Die Förderung der aktiven Freiwilligen Feuerwehren steigt leicht von 2,225 Mio. Euro auf 2,25 Mio. Euro jährlich.

Auch die Förderung für den Erwerb der Führerscheine Klasse C/CE wird von 500.000 Euro auf 550.000 Euro angehoben.

Diese Anpassungen sind richtig, bleiben aber überschaubar. Gerade die Führerscheinförderung ist ein sehr praktisches Thema im Feuerwehralltag: Ohne passende Fahrerlaubnisse können Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall nicht bewegt werden. Ob die vorgesehenen Mittel den tatsächlichen Bedarf in der Fläche abdecken, muss sich zeigen.

Jugendfeuerwehr: Maßnahmenförderung bleibt kritischer Punkt

Kritisch sehen wir weiterhin die unveränderte Förderung des Landesfeuerwehrverbandes und damit auch der Jugendfeuerwehr Sachsen. Der Ansatz für die Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband bleibt im Entwurf bei 750.000 Euro jährlich.

Gerade über diesen Weg erfolgt auch ein wichtiger Teil der Maßnahmenförderung für die Kinder- und Jugendarbeit selbst. Diese Maßnahmen ermöglichen Begegnung, Bildung, Gemeinschaft, Wettbewerbe, Projekte und vielfältige Nachwuchsarbeit in unseren Feuerwehren.

Diese Förderung ist gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung und sinkende Kinderzahlen in vielen Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, ein wichtiger Erfolgsfaktor. Kinder- und Jugendfeuerwehren müssen attraktive Feuerwehrarbeit und zugleich sinnvolle Freizeitgestaltung bieten können. Genau dafür braucht es verlässliche Unterstützung.

Die Maßnahmen der Kinder- und Jugendfeuerwehren sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche den Weg zur Feuerwehr finden, langfristig dabeibleiben und später möglichst in die aktive Einsatzabteilung übernommen werden können. Damit geht es nicht nur um Jugendarbeit, sondern auch um die langfristige Sicherung der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren.

Seit Jahren stehen hier jedoch steigende Kosten, Inflation und wachsende Mitgliederzahlen einer weitgehend unveränderten Haushaltsposition gegenüber. Damit sinkt faktisch das, was für einzelne Maßnahmen zur Verfügung steht.

Aus unserer Sicht braucht es hier im weiteren Haushaltsverfahren eine spürbare Nachsteuerung. Wer Nachwuchsarbeit stärken will, muss auch die Maßnahmen finanzieren, die diese Arbeit vor Ort lebendig machen.

Ausbildung: große Pläne, aber spürbare Entlastung muss folgen

Auch die vorgesehenen Investitionen und Beschaffungen im Bereich der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sind wichtig. Im Haushaltsentwurf sind unter anderem Mittel für notwendige Beschaffungen in der Aus- und Fortbildung enthalten.

Darüber hinaus ist die geplante Modernisierung und Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt ein wichtiges Signal. Nach einem aktuellen Medienbericht sollen rund 180 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in Erweiterung und Umbau der Landesfeuerwehrschule bei Hoyerswerda fließen. Ziel ist eine deutliche Erweiterung der Ausbildungskapazitäten. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass vorübergehend weiterhin dezentrale Ausbildungsmöglichkeiten notwendig bleiben.

Das macht vorsichtig optimistisch. Gleichzeitig zählt für die Feuerwehren am Ende nicht allein die Ankündigung, sondern die tatsächliche Wirkung: mehr Ausbildungsmöglichkeiten, verlässliche Lehrgangsplätze, weniger Wartezeiten und bessere Rahmenbedingungen für die Aus- und Fortbildung.

Gerade in der Fläche bleibt Ausbildung eines der zentralen Themen für einsatzbereite Feuerwehren. Deshalb ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen zügig vorangebracht werden und die Feuerwehren vor Ort auf dem Weg dorthin nicht allein gelassen werden.

Leitstellen, Waldbrandschutz und weitere Ehrenamtsfragen

Auch die Leitstellen bleiben im Haushaltsentwurf ein Thema. Für Investitionen an Landkreise und Kreisfreie Städte zur Errichtung beziehungsweise technischen Ausstattung von Leitstellen sind im Jahr 2027 2 Mio. Euro und im Jahr 2028 1 Mio. Euro eingeplant. Genannt werden unter anderem Verbesserungen beim Datenaustausch, bei der Darstellung von Ressourcen und bei der Notrufortung.

Diese technische Weiterentwicklung ist notwendig. Sie muss aber am Ende auch im Einsatzalltag spürbar wirken.

Beim Kompetenzzentrum Waldbrandschutz werden ebenfalls Mittel im Brandschutzkapitel abgebildet. Mit Blick auf zunehmende Trockenperioden und die Erfahrungen der vergangenen Jahre bleibt dieses Thema wichtig. Entscheidend wird sein, dass die Mittel nicht nur strukturell veranschlagt sind, sondern tatsächlich Ausbildung, Fachberatung, Übung und einsatztaktische Weiterentwicklung stärken.

Daneben enthält das Brandschutzkapitel weitere Positionen, die für das Ehrenamt relevant sind. Dazu zählen unter anderem Mittel für Zusatz- und Unterstützungsleistungen bei Dienstunfällen ehrenamtlich Tätiger im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie die Jubiläumszuwendung für ehrenamtlich Tätige im BRK-Bereich.

Auch diese Punkte sind wichtig, zeigen aber zugleich: Feuerwehrförderung besteht nicht nur aus Fahrzeugen und Gebäuden. Sie betrifft auch Anerkennung, Absicherung, Ausbildung und die Unterstützung der Menschen, die dieses Ehrenamt tragen.

Unser Fazit: Die Richtung stimmt in Teilen – die Wirkung bleibt offen

Der Entwurf ist besser als befürchtet. Zentrale Mittel sind eingeplant. Das ist ein wichtiger Schritt.

Aber: Ob die Feuerwehrförderung am Ende wirklich ausreicht, entscheidet sich nicht allein im Haushaltsplan. Entscheidend bleibt, wie weit die Mittel tatsächlich reichen, ob Kommunen die notwendigen Eigenanteile aufbringen können und wie weitere Faktoren – etwa das kommunale Entlastungspaket – zusammenspielen.

Die Richtung stimmt in Teilen. Die Wirkung vor Ort ist aber noch offen.

Der Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen wird das Thema weiter begleiten und dazu den Austausch mit dem Landkreis, den Kommunen und der Landespolitik suchen.

Im nächsten Schritt werden wir uns auch den Bereich Soziales im Haushaltsentwurf genauer anschauen, da hiervon ebenfalls Teile der Arbeit unserer Kreisjugendfeuerwehr berührt werden.

Denn gute Feuerwehr braucht verlässliche Finanzierung – für Fahrzeuge, Häuser, Technik, Ausbildung und vor allem für die Menschen, die dieses Ehrenamt tragen.