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Erholungs- und Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sowie Helfer im Katastrophenschutz nach Einsätzen; Umfang der Freistellung

Der Freistaat Sachsen hat nunmehr die Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sowie Helfern im Katastrophenschutz nach Einsätzen geregelt. Die Fachempfehlung des DFV wurde hierbei als Orientierung zu Grunde gelegt.

Hier geht es direkt zum Dokument: >>> Erlass Ruhezeiten