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Hinweis im Zusammenhang mit „Jerusalema dance-challenge“

In den letzten Wochen wurden durch verschiedene Hilfsorganisationen, Polizeidienststellen und auch verschiedene private Organisationen in den sozialen Medien und im Internet Tanzvideos eingestellt, wo zum Titel „Jerusalema“ eine Tanzperformance einstudiert und dargeboten wird.  In zahlreichen Fällen wurde jedoch ein wesentlicher Punkt nicht beachtet: das Urheberrecht. Selbiges führt nunmehr dazu, dass der Rechteinhaber Warner Music nachträglich Lizenzgebühren einfordert, wenn diese nicht im Vorfeld der Veröffentlichung geleistet wurden. Nach unseren Recherchen handelt es sich dabei um Beträge, die bis in den vierstelligen Bereich hinein reichen können. Eine moralische Bewertung dieser Vorgehensweise ersparen wir uns.

Wer Beiträge im Internet oder in den sozialen Medien veröffentlicht, sollte also grundsätzlich mindestens folgende Punkte beachten:

  1. Absprache mit der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung, ob diese einer solchen Veröffentlichung überhaupt zustimmt – Hintergrund: die Feuerwehr ist rechlich keine eigenständige Person, sondern befindet sich in Trägerschaft der Kommune
  2. Urheberrecht klären – wird fremdes Bild- oder/und Tonmaterial genutzt, ist immer eine Zustimmung des Rechteinhabers (z.B. Fotografen) erforderllich – hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Rechteinhaber durch die Gemeinde zu empfehlen, ggf. sind Lizenzgebühren zu zahlen
  3. Sollte es zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kommen, in Abstimmung mit der Gemeinde einen spezialisierten Fachanwalt zu Rate ziehen

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, keine Videos zur Dance-Challenge ins Internet/soziale Medien einzustellen, wenn nicht im Vorfeld die Lizensierung bezüglich der Musik geklärt wurde.