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🚨Infos Coronavirus SARS-CoV-2 für unsere Feuerwehren

Der Kreisfeuerwehrverband erhält in den letzten Tagen vermehrt Anfragen für verschiedene Themen. Wir haben in diesem Beitrag einige wichtigen Informationen zusammen gestellt.

Informationen mit einem aktuelleren Datum, können Informationen eines zurückliegenden Datum ersetzen.

18.03.2020/Update 09.05.2020

Die Fachempfehlung war auch Gegenstand einer Beratung der Spitzenverbände des Sächsischen Feuerwehrwehrwesen (LFV Sachsen e.V., AGKBM und AGBF) mit einem Vertretern der Landesdirektion Sachsen sowie des Landesbranddirektors am 07.05.2020. Als Beratungsergebnis wurde eine gemeinsame Handlungsempfehlungen für den Dienstbetrieb der Feuerwehren beschlossen. Dies ist ein weiterer Meilenstein zur kontinuierlichen Fortführung des Dienstbetriebes und zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehren .

Im Übrigen wird die gemeinsame richtungsweisende Facharbeit der Spitzenverbände des Sächsischen Feuerwehrwehrwesens bundesweit mit großem Interesse verfolgt. Den Landesfeuerwehrverband erreichen regelmäßig positive Rückmeldungen.

  •  Fachempfehlung des LFV:  >>>>> HIER anklicken!
  •  NEU – Gemeinsame Handlungsempfehlung des LFV Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Innern und Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister in Sachsen:  >>>>> HIER anklicken!

16.03.2020

15.03.2020

  • Aufgrund der aktuellen Lage hat der Vorsitzende entschieden, dass mit sofortiger Wirkung keine Teilnahmen mehr an Veranstaltungen der Mitgliedswehren erfolgen. Sitzungen der Fachbereiche werden vorübergehend ebenfalls ausgesetzt.
  • Zeitgleich möchte ich informieren, dass mit sofortiger Wirkung vorübergehend keine Ausleihen von Hüpfburgen und Öffentlichkeitsarbeitsmedien mehr stattfinden. Dies gilt auch für bereits zugesagte Ausleihen. Bereits überwiesene Ausleihgebühren werden in diesem Fall selbstverständlich erstattet.
  • Wir bitten vorübergehend als Kontaktkanal ausschließlich das Telefon oder Email zu nutzen. Von persönlichen Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir dringend abzusehen.
    Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Euch über Facebook und unsere Internetseite selbstverständlich auf dem Laufenden.

13.03.2020

12.03.2020

Weitere Informationen finden sich auf der Seite der DGUV – Fachbereich Feuerwehren unter:

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/3786/fbfhb-016-hinweise-fuer-einsatzkraefte-zum-umgang-mit-dem-coronavirus-sars-cov-2

Dieser Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html führt direkt zur Website des Robert Koch-Instituts.