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Am 13. Juli 2018 ist “Rauchmeldertag”

Rauchmelder retten Leben – eine Erkenntnis, die sich mittlerweile auch im Freistaat Sachsen durchgesetzt und zur Einführung einer Rauchmelderpflicht geführt hat. Diese gilt jedoch vorerst nur für Neubauten. Die Gefahren lauern jedoch meist in älteren Wohnungen. Veraltete und schnell überlastete Elektroleitungen sind nicht selten Auslöser für Wohnungsbrände. Besonders in der Nacht sind Schwelbrände tückisch. Die Gefahr geht hierbei weniger vom Feuer, sondern vor allem von den entstehenden giftigen Brandgasen aus. Wenn wir schlafen, nehmen wir diese nicht wahr. Im Gegenteil:

Der Tod tritt durch Ersticken ein

Atmet man das angereicherte Kohlenmonoxid ein, verliert man schnell das Bewusstsein. Dann ist alles zu spät. Am schlimmsten ist es, wenn sich das Kohlenmonoxid unbemerkt ausbreitet, während man schläft. Der Organismus hat im Schlaf keine Möglichkeit, darauf zu reagieren. Die Organfunktionen sind weitgehend heruntergeschaltet. Die tödliche Gefahr wird aber auch beim Wachzustand nicht registriert. Ist die Kohlenmonoxid-Konzentration hoch genug, stirbt man binnen zehn Minuten. Der Grund liegt darin, dass die Kohlenmonoxid-Atome sich an das Hämoglobin binden und die Sauerstoffaufnahme des Blutes behindern. Die Menschen ersticken im Schlaf. Sie sind nicht mehr in der Lage, Kohlendioxid herzustellen und auszuatmen.

Rauchmelder geben ein Alarmsignal, sobald sich in einem Raum Rauch bildet. Mit einem durchdringenden Ton weckt uns der Rauchmelder im Falle einer Gefahr, insbesondere in der Nacht. Ein funktionierender Rauchmelder sorgt dafür, dass die Familie die Wohnung rechtzeitig verlassen kann. Voraussetzung ist dabei die richtige Installation. Als Grundregel sollte Folgendes beachtet werden:

Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

  • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
  • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
  • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.
  • Rauchmelder sollten grundsätzlichen in allen Räumen, einschließlich Fluren, angebracht werden. Eine Ausnahme bildet die Küche.
  • Funktionsfähigkeit regelmäßig gemäß Gebrauchsanleitung überprüfen.

Weiterführende Informationen finden sich unter : https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelder-anbringen/

Ihr Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen e.V.